Informationen zum Meldewesen im Hochschwarzwald
Wie werde ich Gastgeber im Hochschwarzwald?
Sie haben eine leerstehende Ferienwohnung und möchten diese gerne anmelden und an Feriengäste vermieten? Oder Sie haben allgemeine Fragen zur Ausgabe der Meldescheine, KONUS oder sonstigen Belangen im Bezug auf die Vermietung Ihrer Unterkunft? Dann sind Sie hier genau richtig!
Schritt 1:
Anmeldung bei der Stadt/ Gemiende
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Ort Ansprechpartner Breitnau Sonja Wursthorn
Dorfstraße 11, 79874 Breitnau
07652 / 910918
wursthorn@breitnau.deEisenbach Cornelia Willmann
Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach
07657 / 9103-26
meldeamt@eisenbach.deFeldberg Simone Steiert
Kirchgasse 1, 79868 Feldberg
07655 / 801-26
steiert@feldberg-schwarzwald.deFriedenweiler Heidi Höfler
Peter-Thumb-Str. 16, 79877 Friedenweiler
07651 / 5035
heidi.hoefler@friedenweiler.deGrafenhausen Regina Seidler
Rathausplatz 1, 79865 Grafenhausen
07748 / 52028
r.seidler@grafenhausen.deHäusern Silvia Hackmann
St.-Fridolin-Str. 5, 79837 Häusern
07672 / 931426
kasse@haeusern.deHinterzarten Siegfried Grammel
Freiburgerstr. 1, 79856 Hinterzarten
07652 / 1206-8298
grammel@hochschwarzwald.deLenzkirch Ulla Völl
Am Kirchplatz 1, 79853 Lenzkirch
07653 / 68438
u.voell@lenzkirch.deLöffingen Andrea Gierloff
Rathausplatz 1, 79843 Löffingen
07654 / 802-41
gierloff@loeffingen.deSchluchsee Brigitte Schacher
Fischbacher Str. 7, 79859 Schluchsee
07656 / 77-27
schacher@schluchsee.deSt. Blasien Jürgen Längin
Am Kurgarten 11, 79837 St. Blasien
07672 / 414-58
juergen.laengin@stblasien.deSt. Märgen Uschi Faller
Rathausplatz 6, 79274 St. Märgen
07669 / 9118-11
rathaus@st-maergen.deSt. Peter Carola Ruf
Klosterhof 12, 79271 St. Peter
07660 / 9102-20
sekretariat@st-peter.euTitisee-Neustadt Carola Schubnell
Pfauenstraße 2-4, 79822 Titisee-Neustadt
07651 / 206-150
schubnell@titisee.deTodtmoos Elke Schmidt
Wehratalstraße 19, 79682 Todtmoos
07652 / 1206-8543
schmidt@hochschwarzwald.deTodtnau Beate Gnädinger
Meinrad-Thoma-Str. 21, 79674 Todtnau
07652 / 1206-8525
gnaedinger@hochschwarzwald.deÜhlingen-Birkendorf Claudia Bächle
Kirchplatz 1, 79777 Ühlingen-Birkendorf
07743 / 920023
claudia.bächle@uehlingen-birkendorf.de -
Alle Informationen zum Umgang mit der KONUS-Gästekarte und den KONUS-Meldescheinen finden Sie auf der Seite der Schwarzwald-Tourismus GmbH
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Die Meldescheine bekommen Sie bei der örtlichen Tourist-Information und der Meldestelle der jeweiligen Gemeinde.
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Es gibt drei Meldescheinarten: Papiermeldescheine, elektronische Meldescheine und elektronische Meldescheine für Gastgeber mit Hochschwarzwald Card.
Papiermeldescheine werden händisch ausgefüllt. Bei elektronischen Meldescheinen werden die Gastdaten online eingetragen und auf die Meldescheinvorlagen gedruckt. Als Hochschwarzwald Card Gastgeber, aktivieren Sie zusätzlich für Ihre Gäste die Hochschwarzwald Card über ein Terminal.
Wenn Sie von Papiermeldescheinen auf elektronische Meldescheine umstellen möchten, wende Sie sich bitte an die örtliche Meldestelle.
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Von der Kurtaxe befreit sind Gäste mit Behinderung von 100% und deren Begleitperson, wenn diese mit einem B im Ausweis dokumentiert ist.
20% Ermäßigung erhalten Gäste mit Behinderung von 70 bis 99% und deren Begleitperson, wenn diese ebenfalls mit einem B im Ausweis dokumentiert ist.
Ebenso werden Geschäftsreisende von der Kurtaxe befreit.Einen Vordruck des Befreiungsantrags benötigen Sie nur, wenn Sie Ihre Gäste elektronisch melden. Diesen erhalten Sie in Ihrer Tourist-Information. Bei den Papiermeldescheinen genügt es, wenn Sie als Gastgeber die Daten entsprechend in den Bogen mit aufnehmen, und die Konuskarte NICHT aus dem Meldeschein lösen.
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Alle Informationen zur KONUS-Gästekarte erhalten Sie hier.
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Hier finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Kurtaxe-Sätzen der einzelnen Gemeinden im Hochschwarzwald.
Schritt 2:
Kontaktaufnahme mit der Tourist-Information
Vereinbaren Sie einen termin mit der örtlichen Tourist-Information , um alle Fragen rund um die Vermietung und Vermarktung Ihrer Unterkunft zu klären.
Schritt 3:
Begrüßung der ersten Gäste
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Sie sind neuer Gastgeber und erhalten nach Anmeldung Ihrer Unterkunft die ersten Buchungsanfragen. Wie gehen Sie vor?
Folgende Situationen können auftreten:
Ihre Wohnung ist frei:
Sehr gut! Der Gast kann seinen Urlaub bei Ihnen verbringen. Nennen Sie dem Gast den gefragten Zeitraum und die Konditionen zu denen er bei Ihnen übernachten kann. Zählen Sie auf welche Leistungen im Preis enthalten sind und für was ggf. Extrakosten anfallen könnten, beispielsweise wenn Frühstück dazu gebucht werden kann, Hunde extra kosten oder Sie sonstige Leistungen anbieten. Sobald der Gast Ihr Angebot bestätigt hat, können Sie ihm eine Buchungsbestätigung zukommen lassen.
Ihre Wohnung ist belegt:
Sie erhalten eine Anfrage für einen Zeitraum, in dem ihre Wohnung/Zimmer schon belegt ist. In diesem Fall ist zu empfehlen, dem Gast nicht nur für den genannten Zeitraum abzusagen (wiederholen Sie diesen in Ihrer Antwortmail noch einmal), sondern dem Gast alternative Zeiträume zu nennen, in welchem er Urlaub in Ihrer Unterkunft buchen kann. Bestenfalls schicken Sie die ihm Konditionen gleich mit, sodass der Gast Ihr Angebot direkt buchen kann.
Ihre Wohnung ist nicht über den gesamten angefragten Zeitraum verfügbar:
Um den Gast für sich zu gewinnen, nennen Sie ihm Möglichkeiten wie er trotzdem seinen Urlaub bei Ihnen verbringen kann. Er hat zum einen die Möglichkeit seinen Aufenthalt zu verkürzen oder seinen Urlaub zeitlich nach hinten oder vorne (je nach Verfügbarkeit) zu verschieben. Denken Sie daran, die Konditionen für die alternativen Buchungszeiträume mitzuschicken.
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Eine Buchungsbestätigung sollte folgende Informationen enthalten:
- Titel: Buchungsbestätigung
- Gebuchte Leistung (Ferienwohnung/Zimmer)
- Zeitraum
- Personenzahl
- Preis (mit den im Preis enthaltenen Leistungen) und Zahlungsart
- Hinweis auf Kurtaxe
- An- und Abreiseregelung
- Hinweis auf AGBs
Hier finden Sie eine beispielhafte Buchungsbestätigung der Hochschwarzwald Tourismus GmbH zum Download:
BSP Buchungsbestätigung (pdf - 74,78 kB)
Außerdem empfehlen wir…
… bei frühzeitigen Buchungen eine Vorauszahlung von 10-30% des Gesamtpreises zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung muss in der Buchungsbestätigung kommuniziert werden.
… eine Kaution zu verlangen, um im Fall von Beschädigungen in der Unterkunft darauf zurückgreifen zu können. Diese muss erst am Tag der Anreise bezahlt werden und wird nach Abreise zurückerstattet, wenn bei der Übergabe keine Schäden aufgefallen sind. Hier sind 100 bis 300 Euro üblich, der exakte Betrag sollte sich nach der Größe und dem Inventar der Unterkunft richten. Die Höhe der Kaution muss ebenfalls in der Buchungsbestätigung festgehalten sein.
… die Stornobedingungen in den Geschäftsbedingungen bzw. Gastaufnahmebedingungen zu verankern. So besteht im Fall einer Stornierung Rechtssicherheit. Empfehlenswert ist es, dem Mieter zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung anzuraten.
Notwendige Informationen (AGBs)
Hier finden Sie unsere Gastaufnahmebedingungen.
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Die Buchungsbestätigung ist verschickt und der Anreisezeitpunkt mit den Gästen abgeklärt. Gerne geben wir Ihnen Vorschläge für die Vorbereitungen und den Empfang der Gäste an die Hand.
Checkliste für die Anreise von Gästen
- Die Wohnung/das Zimmer vorbereiten (eine Infomappe mit den wichtigsten Informationen zur Unterkunft und der Destination sollte ausliegen)
- Meldescheine mit den bereits bekannten Gästedaten ausfüllen
- die Hochschwarzwald Card ausstellen (bei Partnerbetrieben)
Check In & Schlüsselübergabe
- Die Gäste bei Anreise willkommen heißen
- Bei Ferienwohnungen/Privatzimmern:
Gemeinsame Wohnungsbesichtigung und Hinweis auf Besonderheiten geben
(z.B. Bezahlung, Kaution, Mülltrennung, Hinweis auf Hausregeln, …) - Besprechung der Abreisedetails
Hinweise auf die Infomappe
Gerne können Sie eine allgemein gültige Infomappe gegen eine Gebühr von 14,50 € über Ihre örtliche Tourist-Information beziehen.
Was mache ich, wenn...
Anfrage Gastgeber Online Buchbare Gastgeber ...ich überbucht bin? - Informierten Sie den Gast schnellstmöglich über die Überbuchung und eventuelle Umbuchungsmöglichkeiten. Vielleicht ist Ihr Gast bezüglich der Anreise flexibel.
- Suchen Sie nach einer gleichwertigen Alternative für Ihren Gast. Mehrkosten müssen in diesem Fall von Ihnen übernommen werden.
- Melden Sie sich unverzüglich bei Lohospo unter info@lohospo.de oder telefonisch unter 0761/154331-50.
... die Gäste nicht anreisen? Versuchen Sie den Gast zu kontaktieren, um den Grund für seine Abwesenheit zu klären.
Sie können dem Gast Stornogebühren in Rechnung stellen, sollte keine erneute Belegung möglich oder gewünscht sein.
Kontaktieren Sie Lohospo binnen 24 Stunden nach der geplanten Anreise der Gäste. Loshospo informiert das jeweilige Portal über die Nichtanreise Ihrer Gäste.
Es fallen keine Provisionszahlungen an Lohospo an.
Schritt 4:
Das Gastgeberverzeichnis
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Das Gastgeberverzeichnis der Hochschwarzwald Tourismus GmbH lässt sich in zwei Bereiche unterteilen. In das gedruckte Verzeichnis in Form eines Kataloges und das digitale Gastgeberverzeichnis auf hochschwarzwald.de.
Die beiden Kanäle sind miteinander verbunden und können nur gemeinsam bedient werden.Print-Gastgeberverzeichnis:
- Jährliche Auflage von 55.000 Stück
- Neuauflage jedes Frühjahr, Erscheinen jeden Herbst
- Auslage in Tourist-Informationen, auf Messen, Rasthöfen und Tankstellen
- DIN A 4 Format
- Deutsch
- Musteranzeigen in einheitlichem Layout
Musteranzeigen Gastgeberverzeichnis 2021 (pdf - 2,49 MB)
Piktogramme und Auszeichnungen (pdf - 518,15 kB)
Online-Darstellung:
- Auflistung Ihrer Unterkunft im Gastgeberverzeichnis auf hochschwarzwald.de
- 15,4 Mio. Seitenaufrufe auf www.hochschwarzwald.de im Jahr
- 32% entfallen auf Seiten mit Unterkunftsinhalten (das sind 4,92 Millionen Seitenaufrufe)
- Unterkunftsseiten in einheitlichem Layout
- Die durchschnittliche Besuchszeit der Unterkunfts-Detailseiten beträgt 1:42 min
- Ihre Unterkunftsanzeige erscheint außerdem auf folgenden Online Portalen:
- Schwarzwald Tourismus GmbH
- Basiseintrag in der Hochschwarzwald Reiseführer-App
- Vermittlung Ihrer Unterkunft bei Anfragen von Gästen in unseren Tourist-Informationen (persönlich vor Ort, via Mail oder Anruf)
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Sie haben sich für einen Unterkunftseintrag entschieden?
Ein Neueinstieg ist jederzeit möglich. Sollte dieser nicht auf den Zeitpunkt der Neuauflage fallen, berechnen wir Ihnen die Anzeigenpreise individuell.
Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre örtliche Tourist-Information.Anzeigenauftrag 2021 (pdf - 128,97 kB)
Wenn noch kein Eintrag auf hochschwarzwald.de besteht, füllen Sie bitte zusätzlich einen Erhebungsbogen für das Haus und je einen Erhebungsbogen pro Wohnung bzw. Zimmer aus.
Erhebungsbogen Haus (pdf - 1,29 MB)
Erhebungsbogen Zimmer (pdf - 2,30 MB)
Erhebungsbogen Ferienwohnung (pdf - 1,79 MB)
Unsere Mitarbeiter der Tourist-Information besprechen diese gerne mit Ihnen.
Mit Abgabe der Erhebungsbögen stimmen Sie zu, auf hochschwarzwald.de als Anfragegastgeber aufgeführt zu werden und Ihre Stammdaten, Preise und Verfügbarkeiten regelmäßig zu prüfen und zu aktualisieren.
Online buchbar werden
Sollten Sie sich dafür entscheiden, auf hochschwarzwald.de online buchbar zu sein, lesen Sie sich bitte unseren Rahmenvertrag mit Annex aufmerksam durch, und geben Sie diesen unterschrieben in Ihrer Tourist-Information ab:
Rahmenvertrag über die Vermittlung von Unterkünften (pdf - 103,98 kB)
Annex zum Rahmenvertrag (pdf - 77,31 kB)
Unsere Vertriebsmodelle und die Möglichkeit online buchbar zu sein, werden hier » näher erläutert.
Nach Abgabe der Erhebungsbögen (bei Anfragegastgebern) und des Rahmenvertrages mit Annex (bei online buchbaren Gastgebern) erhalten Sie alle Logins, die Sie zur Erstellung Ihrer Anzeige und Aktualisierung Ihrer Daten im online Auftritt benötigen.
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Ihren Gastgebereintrag können Sie ganz entspannt von zu Hause aus aktualisieren und bearbeiten. Sie brauchen keine Erhebungsbögen ausfüllen oder bei der Tourist-Information auf einen freien Mitarbeiter warten. Die Preis- und Stammdatenpflege ist über den T-Manager möglich.
Die Print-Gastgeberanzeige selbst wird im toubiz-Mandanten erstellt.